Die steuerliche
Forschungszulage
beantragen
Forschungszulage
beantragen
Bis zu 4,2 Millionen € pro Jahr
Das einzige Förderprogramm in Deutschland, das rückwirkend bis zu vier Jahre wirkt.
Themenoffen, branchenunabhängig — und für die meisten KMU sofort beantragbar.
Bis zu 35 % steuerliche Förderung
4 Jahre rückwirkend
12 Mio. € Bemessungsgrundlage
Ganzjährig beantragbar
Hast du eigene Entwickler? Dann hast du wahrscheinlich Anspruch.
KI-System zur automatisierten Klassifikation und Priorisierung von Service- und Supportanfragen
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- Umgang mit unsicheren Daten
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- Konstruktion & Simulation
- Belastungstests
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- Kommunikation & Steuerung
- Systemintegration
Hautverträgliches Insektenschutzmittel für Tiere
- Wirkstoffentwicklung
- Stabilität & Verträglichkeit
- Formulierung
Zwei Schritte: wir übernehmen beide.
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BSFZ-Bescheinigung beantragen
Bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) wird das Vorhaben inhaltlich geprüft. Hier entscheidet die Qualität der Vorhabenbeschreibung. -

Steuerantrag beim Finanzamt
Erst nach der BSFZ-Bestätigung: Antrag über Mein ELSTER. Frühestens nach Ablauf des Wirtschaftsjahres. Das Finanzamt erstattet den Betrag direkt. -

Auszahlung vom Finanzamt
Die Zulage wird mit der Steuerschuld verrechnet oder direkt ausgezahlt. Auch bei Verlustjahren.
Bianca Töwe (geb. Heinrich) gibt Einblicke über in die Praxis, zeigt, welche Schritte bei der Forschungszulage wirklich wichtig sind und welche Stolperfallen es gibt, von der Projektübersicht über die Einbindung der richtigen Stakeholder bis hin zu technischen Risiken in der Entwicklung.
Bianca Töwe, Leiterin des Bereichs Forschungszulage bei consider funding
Bianca Töwe (geb. Heinrich) gibt Einblicke über in die Praxis, zeigt, welche Schritte bei der Forschungszulage wirklich wichtig sind und welche Stolperfallen es gibt. Bianca Töwe, Leiterin des Bereichs Forschungszulage bei consider funding
Lass uns prüfen,
ob Du Geld liegen lässt.
Häufige Fragen zur Forschungszulage
Die Forschungszulage ist eine staatlich geregelte steuerliche Förderung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG), welche Unternehmen in Deutschland bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten unterstützt. Sie gilt branchen- und größenunabhängig und soll die Innovationskraft von Unternehmen stärken. Sie ermöglicht es, bis zu 35 % der förderfähigen F&E–Aufwendungen als Steuergutschrift zurückzuerhalten. Besonders attraktiv: Sie kann auch **rückwirkend** beantragt werden.
Es gibt vier zentrale Voraussetzungen:
1. Steuerpflicht in Deutschland: das Unternehmen muss in Deutschland körperschaft- oder einkommensteuerpflichtig sein.
2. Eigene FuE-Tätigkeit: es müssen Mitarbeitende beschäftigt sein, die an Forschungs- oder Entwicklungsprojekten arbeiten, oder FuE-Leistungen extern beauftragt werden.
3. Technische Unsicherheit: das Vorhaben muss über den Stand der Technik hinausgehen und darf kein vorhersehbares Ergebnis haben.
4. Dokumentation: Arbeitsstunden, Projektbeschreibungen und Kostenbelege müssen nachvollziehbar dokumentiert sein. Ohne Stundenzettel keine Zulage — auch wenn das Projekt eindeutig FuE war.
Ob Forschungszulage oder ein anderes Programm, hängt natürlich von eurem Vorhaben ab.
Aber als Faustregel gilt: Die Forschungszulage ist fast immer der erste Schritt, weil sie laufend und rückwirkend funktioniert und im Gegensatz zu Programmen wie ZIM ist die Forschungszulage branchenoffen, technologieoffen und nicht an feste Förderaufrufe gebunden. Viele Unternehmen profitieren davon, weil laufende Software-, Engineering-, KI- oder Produktentwicklungen rückwirkend förderfähig sein können.
ZIM lohnt sich zusätzlich, wenn ihr ein klar abgegrenztes Entwicklungsprojekt mit eigenem Budget plant und den Zuschuss direkt aufs Konto braucht statt als Steuergutschrift. Beide Programme schließen sich nicht aus.
In unserem Erstgespräch klären wir gemeinsam welche Kombination für euch am meisten herausholt.
Die Forschungszulage erstattet dir 35 % der Kosten, die bei eurer Entwicklungsarbeit entstehen. Rückwirkend bis zu vier Jahre. Darunter Personalkosten für Entwickler und für alle Mitarbeitenden die an neuen Produkten, Verfahren oder Software arbeiten. Das ist in den meisten Unternehmen der größte Posten. Außerdem externe Entwicklungsleistungen: Wenn ihr FuE-Aufgaben an externe Dienstleister oder Forschungseinrichtungen vergebt, sind 60 % dieser Kosten förderfähig. Auch Maschinen & Geräte für FuE: Wirtschaftsgüter die ihr speziell für Entwicklungsprojekte nutzt, können über ihre Abschreibung eingebracht werden. Was nicht geht: Materialkosten, Vertrieb, Marketing und alles was keine echte Entwicklungsarbeit ist.
Schon ab einem FuE-Mitarbeitenden / Entwickler lohnt sich die Forschungszulage und ist in den meisten Fällen deutlich mehr als erwartet. Eine Untergrenze gibt es gesetzlich nicht.
Besonders attraktiv wird die Förderung bei kontinuierlicher Softwareentwicklung, Produktinnovation oder technischen Verbesserungen über mehrere Monate hinweg. Entscheidend ist weniger die Unternehmensgröße als der tatsächliche Forschungs- und Entwicklungsanteil im Projekt. Wir machen in jedem Fall eine kurze kostenfreie Schätzung, und wenn es sich nicht lohnt, sagen wir das direkt.
Ja, die Forschungszulage kann unter bestimmten Voraussetzungen mit weiteren Förderprogrammen kombiniert werden. Beispielsweise mit ZIM, Digitalbonus oder KMU-innovativ.
Die entscheidende Regel: Dieselbe Personalstunde darf nur in einem Programm abgerechnet werden. Sobald Kostenstellen sauber getrennt sind, ist die Kombination nicht nur erlaubt, sie ist die klügste Strategie. Gerade bei ZIM, regionalen Innovationsförderungen oder EU-Programmen ist eine strategische Abstimmung sinnvoll, um Förderpotenziale optimal auszuschöpfen. Wir planen die optimale Kombination und stellen sicher, dass keine Doppelförderung entsteht.
Ein technisch-wissenschaftliches Risiko liegt vor, wenn zu Projektbeginn nicht sicher ist, ob der geplante Lösungsansatz technisch oder wissenschaftlich überhaupt funktioniert. Entscheidend ist: Das Projekt kann trotz fachgerechter Planung scheitern oder muss auf einen anderen Lösungsweg umgestellt werden.
Auf den Punkt gebracht:
Ja, technisches Risiko:
„Wir wissen nicht, ob der technische Wirkmechanismus unter realen Bedingungen funktioniert.“
Nein, kein technisches Risiko:
„Wir wissen, wie es geht, aber es könnte länger dauern, teurer werden oder sich am Markt nicht durchsetzen.“
Entscheidend ist der Stand der Technik zum Zeitpunkt des Projektstarts, nicht der heutige. Das ist ein wichtiger Punkt besonders bei rückwirkenden Anträgen: Was heute Standard ist, war vor drei Jahren vielleicht noch Forschung. Die Vorhabenbeschreibung muss deshalb den damaligen Wissensstand dokumentieren: was war bekannt, was war unklar, welche Methoden existierten bereits. Genau hier liegt die Kunst einer guten BSFZ-Beschreibung, und genau das übernehmen wir für euch.
Der Antrag läuft in zwei Schritten, und der erste entscheidet über Erfolg oder Ablehnung.
Schritt 1: BSFZ-Bescheinigung Zuerst wird das FuE-Vorhaben bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eingereicht. Die prüft inhaltlich ob euer Projekt förderfähig ist. Hier scheitern die meisten Anträge. Nicht am Formular, sondern an der Vorhabenbeschreibung. Wer technische Unsicherheit, Stand der Technik und FuE-Schritte nicht präzise darstellt, bekommt eine Ablehnung.
Schritt 2: Steuerantrag über ELSTER Erst nach der BSFZ-Bestätigung folgt der Antrag beim Finanzamt über Mein ELSTER, frühestens nach Ablauf des Wirtschaftsjahres. Das Finanzamt erstattet den Betrag direkt oder verrechnet ihn mit der Steuerschuld. Beide Schritte sind laufend möglich, rückwirkend bis 2020. Wir übernehmen beide Schritte für euch. Du musst nur gegenlesen.
Ja! Das ist sogar der empfohlene Weg. Viele Unternehmen nutzen die Förderung dauerhaft als festen Bestandteil ihrer Innovationsfinanzierung. Die Forschungszulage ist ein laufendes Programm ohne Stichtag. Du stellst jedes Jahr nach Ablauf des Wirtschaftsjahres einen neuen Antrag für das abgelaufene Jahr. Je früher Du anfängst, desto mehr Jahre kannst Du kumulieren.
Auftragsforschung ist förderfähig. Beauftragt ihr einen externen Dienstleister, eine Hochschule oder eine Forschungseinrichtung mit FuE-Leistungen, fließt ein Teil dieser Kosten in die Bemessungsgrundlage ein. Wichtig: Der Dienstleister muss eine echte FuE-Leistung erbringen! Nicht nur umsetzen, was ihr vorher vollständig spezifiziert habt. Die Abgrenzung ist entscheidend und wird von der BSFZ geprüft.
Zur Bemessungsgrundlage der Forschungszulage zählen insbesondere:
- Personalkosten interner FuE-Mitarbeitenden (Bruttolohn inklusive Arbeitgeberanteil)
- Auftragsforschung (zu 60 % der externen FuE-Kosten)
- bestimmte Eigenleistungen (Maschinen, Geräte, IT-Hardware die speziell für die FuE genutzt werden)
- förderfähige Entwicklungsaufwendungen
Gerade bei Softwareentwicklung, KI-Projekten, technischen Innovationen oder industrieller Produktentwicklung entstehen häufig relevante förderfähige Kostenpositionen. Welche Kosten tatsächlich anerkannt werden, hängt von Projektstruktur und Dokumentation ab. Nicht förderfähig sind Materialkosten, Reisekosten, allgemeine IT-Infrastruktur ohne direkten FuE-Bezug sowie Vertriebs- und Marketingkosten.
Die Forschungszulage kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei beziehungsweise steuerlich besonders vorteilhaft wirken. Wie sich die Forschungszulage konkret auf die Steuerlast und die bilanzielle Behandlung auswirkt, hängt unter anderem von der Unternehmensform, der Gewinnsituation und der individuellen steuerlichen Struktur ab. Grundsätzlich wird die Forschungszulage mit der festgesetzten Einkommen- oder Körperschaftsteuer verrechnet. Die konkrete steuerliche Behandlung sollte jedoch immer gemeinsam mit dem eigenen Steuerberater oder Steuerbüro geprüft werden, um die bestmögliche Gestaltung und Einordnung sicherzustellen.*
Die Auszahlung erfolgt nach:
- erfolgreicher Bescheinigung des Projekts durch die BSFZ,
- Beantragung beim Finanzamt,
- Steuerfestsetzung.
In der Regel dauert der gesamte Prozess 3–6 Monate ab Einreichung. Die Forschungszulage wird entweder: mit Steuerzahlungen verrechnet oder direkt ausgezahlt.
Nein, klassisch sind Förderungen nicht rückzahlbare Zuschüsse vom Staat oder Fördergeber. Das ist die häufigste Form bei Innovationsförderungen.
Bei der Forschungszulage bekommst du bis zu 35 % deiner Personalkosten für F&E vom Finanzamt zurück. Das ist folglich ein steuerlicher Vorteil und bedarf ebenfalls KEINER Rückzahlung.
Ja, wenn die Zulage die Steuerschuld übersteigt, wird der Differenzbetrag direkt auf euer Konto ausgezahlt. Das ist kein Kredit, keine Verrechnung auf Raten, sondern eine echte Liquiditätsförderung. Auch Unternehmen im Verlustjahr bekommen den vollen Betrag. Das ist einer der größten Vorteile der Forschungszulage gegenüber anderen Programmen.
Für einen erfolgreichen Antrag sollten sowohl technische als auch kaufmännische Ansprechpartner eingebunden werden. Typischerweise betrifft das:
- Geschäftsführung
- Entwicklungsleitung (CTO, Entwicklungsleiter oder Projektverantwortlicher)
- Steuerberatung
Die technische Dokumentation der Entwicklungsarbeit ist besonders wichtig, da die Forschungszulage auf dem Innovations- und Unsicherheitsgrad der Projekte basiert.
Unsere Unterstützung rund um die Förderung erfolgt transparent und abhängig vom gewünschten Leistungsumfang. Je nach Projektgröße, Komplexität und gewünschter Begleitung bieten wir unterschiedliche Modelle an. Von einer punktuellen Unterstützung bis zur vollständigen Betreuung des gesamten Förderprozesses.
In der Regel besteht die Vergütung aus einem überschaubaren Basishonorar sowie einer erfolgsbasierten Komponente. Dadurch bleiben die Einstiegskosten planbar und unsere Vergütung orientiert sich am tatsächlichen Fördererfolg.
Wichtig dabei: Wir begleiten Unternehmen nicht nur bei der Antragstellung, sondern bleiben bis zur finalen Bewilligung und Auszahlung der Forschungszulage an ihrer Seite. Dazu gehören auch die Unterstützung bei Rückfragen der Bescheinigungsstelle oder des Finanzamts sowie die laufende Abstimmung während des gesamten Prozesses.
Das Erstgespräch selbst ist kostenlos.
Rückfragen durch die Bescheinigungsstelle oder das Finanzamt sind im Prozess nicht ungewöhnlich und können strukturiert beantwortet werden. Sie sind sogar sehr hilfreich um den Antrag im nächsten Schritt bewilligt zu bekommen. Entscheidend ist eine saubere technische Argumentation und nachvollziehbare Projektdokumentation. Sollte ein Antrag teilweise oder vollständig abgelehnt werden, bestehen je nach Situation Möglichkeiten zur Nachbesserung, Ergänzung oder erneuten Bewertung der Projekte. Da wir erfolgsbasiert arbeiten, haben wir dasselbe Interesse wie ihr: ein bewilligter Antrag.
Bestehende Steuerberater oder Fördermittelberater können problemlos in den Prozess eingebunden werden. Viele Unternehmen nutzen die Forschungszulage als Ergänzung zu ihrer bestehenden Förderstrategie. Wir arbeiten regelmäßig parallel zu Steuerberatern. Die Forschungszulage ist ein sehr spezifisches Thema das viele Steuerberater nicht aktiv betreuen, weil es tiefes FuE-Wissen erfordert.
Wir übernehmen die BSFZ-Vorhabenbeschreibung und die inhaltliche Antragstellung, euer Steuerberater bleibt für den steuerlichen Teil zuständig. Eine Absprache am Anfang reicht, den Rest koordinieren wir.

Grundlagen & Eignung
Die Forschungszulage ist eine staatlich geregelte steuerliche Förderung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG), welche Unternehmen in Deutschland bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten unterstützt. Sie gilt branchen- und größenunabhängig und soll die Innovationskraft von Unternehmen stärken. Sie ermöglicht es, bis zu 35 % der förderfähigen F&E–Aufwendungen als Steuergutschrift zurückzuerhalten. Besonders attraktiv: Sie kann auch **rückwirkend** beantragt werden.
Es gibt vier zentrale Voraussetzungen:
1. Steuerpflicht in Deutschland: das Unternehmen muss in Deutschland körperschaft- oder einkommensteuerpflichtig sein.
2. Eigene FuE-Tätigkeit: es müssen Mitarbeitende beschäftigt sein, die an Forschungs- oder Entwicklungsprojekten arbeiten, oder FuE-Leistungen extern beauftragt werden.
3. Technische Unsicherheit: das Vorhaben muss über den Stand der Technik hinausgehen und darf kein vorhersehbares Ergebnis haben.
4. Dokumentation: Arbeitsstunden, Projektbeschreibungen und Kostenbelege müssen nachvollziehbar dokumentiert sein. Ohne Stundenzettel keine Zulage — auch wenn das Projekt eindeutig FuE war.
Die Forschungszulage erstattet dir 35 % der Kosten, die bei eurer Entwicklungsarbeit entstehen. Rückwirkend bis zu vier Jahre. Darunter Personalkosten für Entwickler und für alle Mitarbeitenden die an neuen Produkten, Verfahren oder Software arbeiten. Das ist in den meisten Unternehmen der größte Posten. Außerdem externe Entwicklungsleistungen: Wenn ihr FuE-Aufgaben an externe Dienstleister oder Forschungseinrichtungen vergebt, sind 60 % dieser Kosten förderfähig. Auch Maschinen & Geräte für FuE: Wirtschaftsgüter die ihr speziell für Entwicklungsprojekte nutzt, können über ihre Abschreibung eingebracht werden. Was nicht geht: Materialkosten, Vertrieb, Marketing und alles was keine echte Entwicklungsarbeit ist.
Ein technisch-wissenschaftliches Risiko liegt vor, wenn zu Projektbeginn nicht sicher ist, ob der geplante Lösungsansatz technisch oder wissenschaftlich überhaupt funktioniert. Entscheidend ist: Das Projekt kann trotz fachgerechter Planung scheitern oder muss auf einen anderen Lösungsweg umgestellt werden.
Auf den Punkt gebracht:
Ja, technisches Risiko:
„Wir wissen nicht, ob der technische Wirkmechanismus unter realen Bedingungen funktioniert.“
Nein, kein technisches Risiko:
„Wir wissen, wie es geht, aber es könnte länger dauern, teurer werden oder sich am Markt nicht durchsetzen.“
Ob Forschungszulage oder ein anderes Programm, hängt natürlich von eurem Vorhaben ab.
Aber als Faustregel gilt: Die Forschungszulage ist fast immer der erste Schritt, weil sie laufend und rückwirkend funktioniert und im Gegensatz zu Programmen wie ZIM ist die Forschungszulage branchenoffen, technologieoffen und nicht an feste Förderaufrufe gebunden. Viele Unternehmen profitieren davon, weil laufende Software-, Engineering-, KI- oder Produktentwicklungen rückwirkend förderfähig sein können.
ZIM lohnt sich zusätzlich, wenn ihr ein klar abgegrenztes Entwicklungsprojekt mit eigenem Budget plant und den Zuschuss direkt aufs Konto braucht statt als Steuergutschrift. Beide Programme schließen sich nicht aus.
In unserem Erstgespräch klären wir gemeinsam welche Kombination für euch am meisten herausholt.
Schon ab einem FuE-Mitarbeitenden / Entwickler lohnt sich die Forschungszulage und ist in den meisten Fällen deutlich mehr als erwartet. Eine Untergrenze gibt es gesetzlich nicht.
Besonders attraktiv wird die Förderung bei kontinuierlicher Softwareentwicklung, Produktinnovation oder technischen Verbesserungen über mehrere Monate hinweg. Entscheidend ist weniger die Unternehmensgröße als der tatsächliche Forschungs- und Entwicklungsanteil im Projekt. Wir machen in jedem Fall eine kurze kostenfreie Schätzung, und wenn es sich nicht lohnt, sagen wir das direkt.

Förderdetails & Finanzen
Zur Bemessungsgrundlage der Forschungszulage zählen insbesondere:
- Personalkosten interner FuE-Mitarbeitenden (Bruttolohn inklusive Arbeitgeberanteil)
- Auftragsforschung (zu 60 % der externen FuE-Kosten)
- bestimmte Eigenleistungen (Maschinen, Geräte, IT-Hardware die speziell für die FuE genutzt werden)
- förderfähige Entwicklungsaufwendungen
Gerade bei Softwareentwicklung, KI-Projekten, technischen Innovationen oder industrieller Produktentwicklung entstehen häufig relevante förderfähige Kostenpositionen. Welche Kosten tatsächlich anerkannt werden, hängt von Projektstruktur und Dokumentation ab. Nicht förderfähig sind Materialkosten, Reisekosten, allgemeine IT-Infrastruktur ohne direkten FuE-Bezug sowie Vertriebs- und Marketingkosten.
Auftragsforschung ist förderfähig. Beauftragt ihr eine externe Dienstleistung, eine Hochschule oder eine Forschungseinrichtung mit FuE-Leistungen, fließt ein Teil dieser Kosten in die Bemessungsgrundlage ein. Wichtig: Der Dienstleistende muss eine echte FuE-Leistung erbringen! Nicht nur umsetzen, was ihr vorher vollständig spezifiziert habt. Die Abgrenzung ist entscheidend und wird von der BSFZ geprüft.
Ja, die Forschungszulage kann unter bestimmten Voraussetzungen mit weiteren Förderprogrammen kombiniert werden. Beispielsweise mit ZIM, Digitalbonus oder KMU-innovativ.
Die entscheidende Regel: Dieselbe Personalstunde darf nur in einem Programm abgerechnet werden. Sobald Kostenstellen sauber getrennt sind, ist die Kombination nicht nur erlaubt, sie ist die klügste Strategie. Gerade bei ZIM, regionalen Innovationsförderungen oder EU-Programmen ist eine strategische Abstimmung sinnvoll, um Förderpotenziale optimal auszuschöpfen. Wir planen die optimale Kombination und stellen sicher, dass keine Doppelförderung entsteht.
Die Forschungszulage kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei beziehungsweise steuerlich besonders vorteilhaft wirken. Wie sich die Forschungszulage konkret auf die Steuerlast und die bilanzielle Behandlung auswirkt, hängt unter anderem von der Unternehmensform, der Gewinnsituation und der individuellen steuerlichen Struktur ab. Grundsätzlich wird die Forschungszulage mit der festgesetzten Einkommen- oder Körperschaftsteuer verrechnet. Die konkrete steuerliche Behandlung sollte jedoch immer gemeinsam mit der eigenen Steuerberatung oder Steuerbüro geprüft werden, um die bestmögliche Gestaltung und Einordnung sicherzustellen.*
Die Auszahlung erfolgt nach:
- erfolgreicher Bescheinigung des Projekts durch die BSFZ,
- Beantragung beim Finanzamt,
- Steuerfestsetzung.
In der Regel dauert der gesamte Prozess 3–6 Monate ab Einreichung. Die Forschungszulage wird entweder: mit Steuerzahlungen verrechnet oder direkt ausgezahlt.
Nein, klassisch sind Förderungen nicht rückzahlbare Zuschüsse vom Staat oder Fördergeber. Das ist die häufigste Form bei Innovationsförderungen.
Bei der Forschungszulage bekommst du bis zu 35 % deiner Personalkosten für F&E vom Finanzamt zurück. Das ist folglich ein steuerlicher Vorteil und bedarf ebenfalls KEINER Rückzahlung.
Ja, wenn die Zulage die Steuerschuld übersteigt, wird der Differenzbetrag direkt auf euer Konto ausgezahlt. Das ist kein Kredit, keine Verrechnung auf Raten, sondern eine echte Liquiditätsförderung. Auch Unternehmen im Verlustjahr bekommen den vollen Betrag. Das ist einer der größten Vorteile der Forschungszulage gegenüber anderen Programmen.

Antrag & Prozess
Der Antrag läuft in zwei Schritten, und der erste entscheidet über Erfolg oder Ablehnung.
Schritt 1: BSFZ-Bescheinigung Zuerst wird das FuE-Vorhaben bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eingereicht. Die prüft inhaltlich ob euer Projekt förderfähig ist. Hier scheitern die meisten Anträge. Nicht am Formular, sondern an der Vorhabenbeschreibung. Wer technische Unsicherheit, Stand der Technik und FuE-Schritte nicht präzise darstellt, bekommt eine Ablehnung.
Schritt 2: Steuerantrag über ELSTER Erst nach der BSFZ-Bestätigung folgt der Antrag beim Finanzamt über Mein ELSTER, frühestens nach Ablauf des Wirtschaftsjahres. Das Finanzamt erstattet den Betrag direkt oder verrechnet ihn mit der Steuerschuld. Beide Schritte sind laufend möglich, rückwirkend bis 2020. Wir übernehmen beide Schritte für euch. Du musst nur gegenlesen.
Ja! Das ist sogar der empfohlene Weg. Viele Unternehmen nutzen die Förderung dauerhaft als festen Bestandteil ihrer Innovationsfinanzierung. Die Forschungszulage ist ein laufendes Programm ohne Stichtag. Du stellst jedes Jahr nach Ablauf des Wirtschaftsjahres einen neuen Antrag für das abgelaufene Jahr. Je früher Du anfängst, desto mehr Jahre kannst Du kumulieren.
Entscheidend ist der Stand der Technik zum Zeitpunkt des Projektstarts, nicht der heutige. Das ist ein wichtiger Punkt besonders bei rückwirkenden Anträgen: Was heute Standard ist, war vor drei Jahren vielleicht noch Forschung. Die Vorhabenbeschreibung muss deshalb den damaligen Wissensstand dokumentieren: was war bekannt, was war unklar, welche Methoden existierten bereits. Genau hier liegt die Kunst einer guten BSFZ-Beschreibung, und genau das übernehmen wir für euch.
Die Auszahlung erfolgt nach:
- erfolgreicher Bescheinigung des Projekts durch die BSFZ,
- Beantragung beim Finanzamt,
- Steuerfestsetzung.
In der Regel dauert der gesamte Prozess 3–6 Monate ab Einreichung. Die Forschungszulage wird entweder: mit Steuerzahlungen verrechnet oder direkt ausgezahlt.
Rückfragen durch die Bescheinigungsstelle oder das Finanzamt sind im Prozess nicht ungewöhnlich und können strukturiert beantwortet werden. Sie sind sogar sehr hilfreich um den Antrag im nächsten Schritt bewilligt zu bekommen. Entscheidend ist eine saubere technische Argumentation und nachvollziehbare Projektdokumentation. Sollte ein Antrag teilweise oder vollständig abgelehnt werden, bestehen je nach Situation Möglichkeiten zur Nachbesserung, Ergänzung oder erneuten Bewertung der Projekte. Da wir erfolgsbasiert arbeiten, haben wir dasselbe Interesse wie ihr: ein bewilligter Antrag.

Zusammenarbeit mit uns
Für einen erfolgreichen Antrag sollten sowohl technische als auch kaufmännische Ansprechpartner eingebunden werden. Typischerweise betrifft das:
- Geschäftsführung
- Entwicklungsleitung (CTO, Entwicklungsleiter oder Projektverantwortlicher)
- Steuerberatung
Die technische Dokumentation der Entwicklungsarbeit ist besonders wichtig, da die Forschungszulage auf dem Innovations- und Unsicherheitsgrad der Projekte basiert.
Unsere Unterstützung rund um die Förderung erfolgt transparent und abhängig vom gewünschten Leistungsumfang. Je nach Projektgröße, Komplexität und gewünschter Begleitung bieten wir unterschiedliche Modelle an. Von einer punktuellen Unterstützung bis zur vollständigen Betreuung des gesamten Förderprozesses.
In der Regel besteht die Vergütung aus einem überschaubaren Basishonorar sowie einer erfolgsbasierten Komponente. Dadurch bleiben die Einstiegskosten planbar und unsere Vergütung orientiert sich am tatsächlichen Fördererfolg.
Wichtig dabei: Wir begleiten Unternehmen nicht nur bei der Antragstellung, sondern bleiben bis zur finalen Bewilligung und Auszahlung der Forschungszulage an ihrer Seite. Dazu gehören auch die Unterstützung bei Rückfragen der Bescheinigungsstelle oder des Finanzamts sowie die laufende Abstimmung während des gesamten Prozesses.
Das Erstgespräch selbst ist kostenlos.
Bestehende Steuerberater oder Fördermittelberater können problemlos in den Prozess eingebunden werden. Viele Unternehmen nutzen die Forschungszulage als Ergänzung zu ihrer bestehenden Förderstrategie. Wir arbeiten regelmäßig parallel zu Steuerberatern. Die Forschungszulage ist ein sehr spezifisches Thema das viele Steuerberater nicht aktiv betreuen, weil es tiefes FuE-Wissen erfordert.
Wir übernehmen die BSFZ-Vorhabenbeschreibung und die inhaltliche Antragstellung, euer Steuerberater bleibt für den steuerlichen Teil zuständig. Eine Absprache am Anfang reicht, den Rest koordinieren wir.





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