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Die steuerliche
Forschungszulage
beantragen

Bis zu 4,2 Millionen € pro Jahr

Das einzige Förderprogramm in Deutschland, das rückwirkend bis zu vier Jahre wirkt.
Themenoffen, branchenunabhängig — und für die meisten KMU sofort beantragbar.

Die wichtigsten Fakten zur Forschungszulage

Bis zu 35 % steuerliche Förderung

Förderquote für KMU auf FuE-Personalkosten. Zusätzliche Potenziale durch erhöhte Bemessungsgrundlagen und Gemeinkostenpauschalen.

4 Jahre rückwirkend

Forschungszulage ist rückwirkend beantragbar, für laufende und vergangene Entwicklungsprojekte seit 2020.

12 Mio. € Bemessungsgrundlage

Maximale Bemessungsgrundlage pro Jahr. Auch für größere Software-, KI- und Entwicklungsprojekte geeignet.

Ganzjährig beantragbar

Keine Ausschreibungsfristen, oder festen Einreichungsfenster wie bei klassischen Förderprogrammen.
Für wen ist die Forschungszulage

Hast du eigene Entwickler? Dann hast du wahrscheinlich Anspruch.

Die Forschungszulage ist technologieoffen und fördert FuE-Projekte branchenübergreifend. Von Software über Maschinenbau bis hin zu Life Sciences. Entscheidend ist, ob bei euch echte FuE stattfindet mit technischer Unsicherheit.
Anwendungsbeispiele für die Forschungszulage
Ein Programmierer arbeitet an einem modernen Arbeitsplatz mit zwei Bildschirmen. Auf den Monitoren sind Softwareanwendungen, Prozessabläufe und Analyse-Dashboards dargestellt.
Software / KI

KI-System zur automatisierten Klassifikation und Priorisierung von Service- und Supportanfragen

  • Entwicklung von Trainingslogiken
  • Umgang mit unsicheren Daten
  • Modelloptimierung
Ein moderner Anhänger steht in einer Produktionshalle. Die Aufnahme zeigt ein Transportfahrzeug mit mehreren Achsen in einer industriellen Fertigungsumgebung.
Maschinenbau

Leichtbau-Anhänger für E-Lkw zur Gewichtsreduktion

  • Materialinnovation
  • Konstruktion & Simulation
  • Belastungstests
Eine mobile Warnbake mit integrierter Solarzelle und gelbem Blinklicht steht auf einer Straßenbaustelle. Im Hintergrund markieren weitere Warnleuchten den abgesperrten Fahrbahnbereich.
Elektronik / IoT

Vernetztes Akkusystem für Verkehrsbaken

  • Energieeffizienz
  • Kommunikation & Steuerung
  • Systemintegration
Eine Laborantin trägt einen weißen Kittel und blaue Handschuhe und pipettiert eine Flüssigkeit aus einer kleinen Flasche auf eine Petrischale. Auf dem Tisch stehen weitere Fläschchen mit Flüssigkeiten und im Hintergrund ist ein Fenster mit Pflanzen auf der Fensterbank
Chemie / Life Sciences

Hautverträgliches Insektenschutzmittel für Tiere

  • Wirkstoffentwicklung
  • Stabilität & Verträglichkeit
  • Formulierung
Was nicht förderfähig ist
Routineentwicklung, Wartung bestehender Systeme, Marktforschung, Design ohne technischen FuE-Anteil sowie Vertrieb und Marketing. Der Schlüssel ist die technische Neuheit und Unsicherheit im Prozess.
Der Förderantragsweg

Zwei Schritte: wir übernehmen beide.

Der Antrag läuft in zwei Phasen. Klingt einfach, scheitert aber häufig an der Vorhabenbeschreibung im ersten Schritt. Rechtsgrundlage der steuerlichen Forschungsförderung ist das Forschungszulagengesetz (FZulG), insbesondere §§ 1–4 FZulG.
  • BSFZ-Bescheinigung beantragen
    Bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) wird das Vorhaben inhaltlich geprüft. Hier entscheidet die Qualität der Vorhabenbeschreibung.

  • Steuerantrag beim Finanzamt
    Erst nach der BSFZ-Bestätigung: Antrag über Mein ELSTER. Frühestens nach Ablauf des Wirtschaftsjahres. Das Finanzamt erstattet den Betrag direkt.

  • Auszahlung vom Finanzamt
    Die Zulage wird mit der Steuerschuld verrechnet oder direkt ausgezahlt. Auch bei Verlustjahren.

Videoüberblick
Forschungszulage

Bianca Töwe (geb. Heinrich) gibt Einblicke über in die Praxis, zeigt, welche Schritte bei der Forschungszulage wirklich wichtig sind und welche Stolperfallen es gibt, von der Projektübersicht über die Einbindung der richtigen Stakeholder bis hin zu technischen Risiken in der Entwicklung.
Bianca Töwe, Leiterin des Bereichs Forschungszulage bei consider funding

Bianca Töwe (geb. Heinrich) gibt Einblicke über in die Praxis, zeigt, welche Schritte bei der Forschungszulage wirklich wichtig sind und welche Stolperfallen es gibt. Bianca Töwe, Leiterin des Bereichs Forschungszulage bei consider funding

Lass uns prüfen,
ob Du Geld liegen lässt.

In 30 Minuten klären wir, ob und wie viel Forschungszulage für euch rückwirkend und künftig beantragt werden kann, kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen zur Forschungszulage
Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist eine staatlich geregelte steuerliche Förderung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG), welche Unternehmen in Deutschland bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten unterstützt. Sie gilt branchen- und größenunabhängig und soll die Innovationskraft von Unternehmen stärken. Sie ermöglicht es, bis zu 35 % der förderfähigen F&E–Aufwendungen als Steuergutschrift zurückzuerhalten. Besonders attraktiv: Sie kann auch **rückwirkend** beantragt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um Forschungszulage zu erhalten?

Es gibt vier zentrale Voraussetzungen:

1. Steuerpflicht in Deutschland: das Unternehmen muss in Deutschland körperschaft- oder einkommensteuerpflichtig sein.

2. Eigene FuE-Tätigkeit: es müssen Mitarbeitende beschäftigt sein, die an Forschungs- oder Entwicklungsprojekten arbeiten, oder FuE-Leistungen extern beauftragt werden.

3. Technische Unsicherheit: das Vorhaben muss über den Stand der Technik hinausgehen und darf kein vorhersehbares Ergebnis haben.

4. Dokumentation: Arbeitsstunden, Projektbeschreibungen und Kostenbelege müssen nachvollziehbar dokumentiert sein. Ohne Stundenzettel keine Zulage — auch wenn das Projekt eindeutig FuE war.

Ist die Forschungszulage für uns passender als ZIM oder andere Förderprogramme?

Ob Forschungszulage oder ein anderes Programm, hängt natürlich von eurem Vorhaben ab.
Aber als Faustregel gilt: Die Forschungszulage ist fast immer der erste Schritt, weil sie laufend und rückwirkend funktioniert und im Gegensatz zu Programmen wie ZIM ist die Forschungszulage branchenoffen, technologieoffen und nicht an feste Förderaufrufe gebunden. Viele Unternehmen profitieren davon, weil laufende Software-, Engineering-, KI- oder Produktentwicklungen rückwirkend förderfähig sein können.

ZIM lohnt sich zusätzlich, wenn ihr ein klar abgegrenztes Entwicklungsprojekt mit eigenem Budget plant und den Zuschuss direkt aufs Konto braucht statt als Steuergutschrift. Beide Programme schließen sich nicht aus.

In unserem Erstgespräch klären wir gemeinsam welche Kombination für euch am meisten herausholt.

Was wird gefördert?

Die Forschungszulage erstattet dir 35 % der Kosten, die bei eurer Entwicklungsarbeit entstehen. Rückwirkend bis zu vier Jahre. Darunter Personalkosten für Entwickler und für alle Mitarbeitenden die an neuen Produkten, Verfahren oder Software arbeiten. Das ist in den meisten Unternehmen der größte Posten. Außerdem externe Entwicklungsleistungen: Wenn ihr FuE-Aufgaben an externe Dienstleister oder Forschungseinrichtungen vergebt, sind 60 % dieser Kosten förderfähig. Auch Maschinen & Geräte für FuE: Wirtschaftsgüter die ihr speziell für Entwicklungsprojekte nutzt, können über ihre Abschreibung eingebracht werden. Was nicht geht: Materialkosten, Vertrieb, Marketing und alles was keine echte Entwicklungsarbeit ist.

Ab welcher Projektgröße lohnt sich die Forschungszulage?

Schon ab einem FuE-Mitarbeitenden / Entwickler lohnt sich die Forschungszulage und ist in den meisten Fällen deutlich mehr als erwartet. Eine Untergrenze gibt es gesetzlich nicht.

Besonders attraktiv wird die Förderung bei kontinuierlicher Softwareentwicklung, Produktinnovation oder technischen Verbesserungen über mehrere Monate hinweg. Entscheidend ist weniger die Unternehmensgröße als der tatsächliche Forschungs- und Entwicklungsanteil im Projekt. Wir machen in jedem Fall eine kurze kostenfreie Schätzung, und wenn es sich nicht lohnt, sagen wir das direkt.

Ist die Forschungszulage mit anderen Förderprogrammen kombinierbar?

Ja, die Forschungszulage kann unter bestimmten Voraussetzungen mit weiteren Förderprogrammen kombiniert werden. Beispielsweise mit ZIM, Digitalbonus oder KMU-innovativ.

Die entscheidende Regel: Dieselbe Personalstunde darf nur in einem Programm abgerechnet werden. Sobald Kostenstellen sauber getrennt sind, ist die Kombination nicht nur erlaubt, sie ist die klügste Strategie. Gerade bei ZIM, regionalen Innovationsförderungen oder EU-Programmen ist eine strategische Abstimmung sinnvoll, um Förderpotenziale optimal auszuschöpfen. Wir planen die optimale Kombination und stellen sicher, dass keine Doppelförderung entsteht.

Wodurch zeichnen sich technisch/wissenschaftliche Risiken aus?

Ein technisch-wissenschaftliches Risiko liegt vor, wenn zu Projektbeginn nicht sicher ist, ob der geplante Lösungsansatz technisch oder wissenschaftlich überhaupt funktioniert. Entscheidend ist: Das Projekt kann trotz fachgerechter Planung scheitern oder muss auf einen anderen Lösungsweg umgestellt werden.

Auf den Punkt gebracht:
Ja, technisches Risiko: „Wir wissen nicht, ob der technische Wirkmechanismus unter realen Bedingungen funktioniert.“
Nein, kein technisches Risiko: „Wir wissen, wie es geht, aber es könnte länger dauern, teurer werden oder sich am Markt nicht durchsetzen.“

Welcher „Stand der Technik“ ist entscheidend — heute oder zum Beginn des Projekts?

Entscheidend ist der Stand der Technik zum Zeitpunkt des Projektstarts, nicht der heutige. Das ist ein wichtiger Punkt besonders bei rückwirkenden Anträgen: Was heute Standard ist, war vor drei Jahren vielleicht noch Forschung. Die Vorhabenbeschreibung muss deshalb den damaligen Wissensstand dokumentieren: was war bekannt, was war unklar, welche Methoden existierten bereits. Genau hier liegt die Kunst einer guten BSFZ-Beschreibung, und genau das übernehmen wir für euch.

Wie beantrage ich die Forschungszulage?

Der Antrag läuft in zwei Schritten, und der erste entscheidet über Erfolg oder Ablehnung.

Schritt 1: BSFZ-Bescheinigung Zuerst wird das FuE-Vorhaben bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eingereicht. Die prüft inhaltlich ob euer Projekt förderfähig ist. Hier scheitern die meisten Anträge. Nicht am Formular, sondern an der Vorhabenbeschreibung. Wer technische Unsicherheit, Stand der Technik und FuE-Schritte nicht präzise darstellt, bekommt eine Ablehnung.

Schritt 2: Steuerantrag über ELSTER Erst nach der BSFZ-Bestätigung folgt der Antrag beim Finanzamt über Mein ELSTER, frühestens nach Ablauf des Wirtschaftsjahres. Das Finanzamt erstattet den Betrag direkt oder verrechnet ihn mit der Steuerschuld. Beide Schritte sind laufend möglich, rückwirkend bis 2020. Wir übernehmen beide Schritte für euch. Du musst nur gegenlesen.

Kann man die Forschungszulage jährlich beantragen?

Ja! Das ist sogar der empfohlene Weg. Viele Unternehmen nutzen die Förderung dauerhaft als festen Bestandteil ihrer Innovationsfinanzierung. Die Forschungszulage ist ein laufendes Programm ohne Stichtag. Du stellst jedes Jahr nach Ablauf des Wirtschaftsjahres einen neuen Antrag für das abgelaufene Jahr. Je früher Du anfängst, desto mehr Jahre kannst Du kumulieren.

Sind externe Dienstleister förderfähig?

Auftragsforschung ist förderfähig. Beauftragt ihr einen externen Dienstleister, eine Hochschule oder eine Forschungseinrichtung mit FuE-Leistungen, fließt ein Teil dieser Kosten in die Bemessungsgrundlage ein. Wichtig: Der Dienstleister muss eine echte FuE-Leistung erbringen! Nicht nur umsetzen, was ihr vorher vollständig spezifiziert habt. Die Abgrenzung ist entscheidend und wird von der BSFZ geprüft.

Welche Kostenarten zählen zur Bemessungsgrundlage?

Zur Bemessungsgrundlage der Forschungszulage zählen insbesondere:

  • Personalkosten interner FuE-Mitarbeitenden (Bruttolohn inklusive Arbeitgeberanteil)
  • Auftragsforschung (zu 60 % der externen FuE-Kosten)
  • bestimmte Eigenleistungen (Maschinen, Geräte, IT-Hardware die speziell für die FuE genutzt werden)
  • förderfähige Entwicklungsaufwendungen

Gerade bei Softwareentwicklung, KI-Projekten, technischen Innovationen oder industrieller Produktentwicklung entstehen häufig relevante förderfähige Kostenpositionen. Welche Kosten tatsächlich anerkannt werden, hängt von Projektstruktur und Dokumentation ab. Nicht förderfähig sind Materialkosten, Reisekosten, allgemeine IT-Infrastruktur ohne direkten FuE-Bezug sowie Vertriebs- und Marketingkosten.

Ist die Forschungszulage steuerfrei?

Die Forschungszulage kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei beziehungsweise steuerlich besonders vorteilhaft wirken. Wie sich die Forschungszulage konkret auf die Steuerlast und die bilanzielle Behandlung auswirkt, hängt unter anderem von der Unternehmensform, der Gewinnsituation und der individuellen steuerlichen Struktur ab. Grundsätzlich wird die Forschungszulage mit der festgesetzten Einkommen- oder Körperschaftsteuer verrechnet. Die konkrete steuerliche Behandlung sollte jedoch immer gemeinsam mit dem eigenen Steuerberater oder Steuerbüro geprüft werden, um die bestmögliche Gestaltung und Einordnung sicherzustellen.*

Wann und wie wird die FZG ausgezahlt?

Die Auszahlung erfolgt nach:

  • erfolgreicher Bescheinigung des Projekts durch die BSFZ,
  • Beantragung beim Finanzamt,
  • Steuerfestsetzung.

In der Regel dauert der gesamte Prozess 3–6 Monate ab Einreichung. Die Forschungszulage wird entweder: mit Steuerzahlungen verrechnet oder direkt ausgezahlt.

Muss ich die Forschungszulage zurück zahlen?

Nein, klassisch sind Förderungen nicht rückzahlbare Zuschüsse vom Staat oder Fördergeber. Das ist die häufigste Form bei Innovationsförderungen.

Bei der Forschungszulage bekommst du bis zu 35 % deiner Personalkosten für F&E vom Finanzamt zurück. Das ist folglich ein steuerlicher Vorteil und bedarf ebenfalls KEINER Rückzahlung.

Zahlt mir das Finanzamt wirklich die Summe aus?

Ja, wenn die Zulage die Steuerschuld übersteigt, wird der Differenzbetrag direkt auf euer Konto ausgezahlt. Das ist kein Kredit, keine Verrechnung auf Raten, sondern eine echte Liquiditätsförderung. Auch Unternehmen im Verlustjahr bekommen den vollen Betrag. Das ist einer der größten Vorteile der Forschungszulage gegenüber anderen Programmen.

Wer sollte intern in den Prozess eingebunden werden?

Für einen erfolgreichen Antrag sollten sowohl technische als auch kaufmännische Ansprechpartner eingebunden werden. Typischerweise betrifft das:

  • Geschäftsführung
  • Entwicklungsleitung (CTO, Entwicklungsleiter oder Projektverantwortlicher)
  • Steuerberatung

Die technische Dokumentation der Entwicklungsarbeit ist besonders wichtig, da die Forschungszulage auf dem Innovations- und Unsicherheitsgrad der Projekte basiert.

Was kostet die Unterstützung und wie wird abgerechnet?

Unsere Unterstützung rund um die Förderung erfolgt transparent und abhängig vom gewünschten Leistungsumfang. Je nach Projektgröße, Komplexität und gewünschter Begleitung bieten wir unterschiedliche Modelle an. Von einer punktuellen Unterstützung bis zur vollständigen Betreuung des gesamten Förderprozesses.

In der Regel besteht die Vergütung aus einem überschaubaren Basishonorar sowie einer erfolgsbasierten Komponente. Dadurch bleiben die Einstiegskosten planbar und unsere Vergütung orientiert sich am tatsächlichen Fördererfolg.

Wichtig dabei: Wir begleiten Unternehmen nicht nur bei der Antragstellung, sondern bleiben bis zur finalen Bewilligung und Auszahlung der Forschungszulage an ihrer Seite. Dazu gehören auch die Unterstützung bei Rückfragen der Bescheinigungsstelle oder des Finanzamts sowie die laufende Abstimmung während des gesamten Prozesses.

Das Erstgespräch selbst ist kostenlos.

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird oder Rückfragen kommen?

Rückfragen durch die Bescheinigungsstelle oder das Finanzamt sind im Prozess nicht ungewöhnlich und können strukturiert beantwortet werden. Sie sind sogar sehr hilfreich um den Antrag im nächsten Schritt bewilligt zu bekommen. Entscheidend ist eine saubere technische Argumentation und nachvollziehbare Projektdokumentation. Sollte ein Antrag teilweise oder vollständig abgelehnt werden, bestehen je nach Situation Möglichkeiten zur Nachbesserung, Ergänzung oder erneuten Bewertung der Projekte. Da wir erfolgsbasiert arbeiten, haben wir dasselbe Interesse wie ihr: ein bewilligter Antrag.

Was passiert, wenn wir bereits einen Fördermittelberater oder Steuerberater haben?

Bestehende Steuerberater oder Fördermittelberater können problemlos in den Prozess eingebunden werden. Viele Unternehmen nutzen die Forschungszulage als Ergänzung zu ihrer bestehenden Förderstrategie. Wir arbeiten regelmäßig parallel zu Steuerberatern. Die Forschungszulage ist ein sehr spezifisches Thema das viele Steuerberater nicht aktiv betreuen, weil es tiefes FuE-Wissen erfordert.

Wir übernehmen die BSFZ-Vorhabenbeschreibung und die inhaltliche Antragstellung, euer Steuerberater bleibt für den steuerlichen Teil zuständig. Eine Absprache am Anfang reicht, den Rest koordinieren wir.

Häufige Fragen zur Forschungszulage


Grundlagen & Eignung

Die wichtigsten Grundlagen zur Forschungszulage und zur Förderfähigkeit.
Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist eine staatlich geregelte steuerliche Förderung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG), welche Unternehmen in Deutschland bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten unterstützt. Sie gilt branchen- und größenunabhängig und soll die Innovationskraft von Unternehmen stärken. Sie ermöglicht es, bis zu 35 % der förderfähigen F&E–Aufwendungen als Steuergutschrift zurückzuerhalten. Besonders attraktiv: Sie kann auch **rückwirkend** beantragt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um Forschungszulage zu erhalten?

Es gibt vier zentrale Voraussetzungen:

1. Steuerpflicht in Deutschland: das Unternehmen muss in Deutschland körperschaft- oder einkommensteuerpflichtig sein.

2. Eigene FuE-Tätigkeit: es müssen Mitarbeitende beschäftigt sein, die an Forschungs- oder Entwicklungsprojekten arbeiten, oder FuE-Leistungen extern beauftragt werden.

3. Technische Unsicherheit: das Vorhaben muss über den Stand der Technik hinausgehen und darf kein vorhersehbares Ergebnis haben.

4. Dokumentation: Arbeitsstunden, Projektbeschreibungen und Kostenbelege müssen nachvollziehbar dokumentiert sein. Ohne Stundenzettel keine Zulage — auch wenn das Projekt eindeutig FuE war.

Was wird gefördert?

Die Forschungszulage erstattet dir 35 % der Kosten, die bei eurer Entwicklungsarbeit entstehen. Rückwirkend bis zu vier Jahre. Darunter Personalkosten für Entwickler und für alle Mitarbeitenden die an neuen Produkten, Verfahren oder Software arbeiten. Das ist in den meisten Unternehmen der größte Posten. Außerdem externe Entwicklungsleistungen: Wenn ihr FuE-Aufgaben an externe Dienstleister oder Forschungseinrichtungen vergebt, sind 60 % dieser Kosten förderfähig. Auch Maschinen & Geräte für FuE: Wirtschaftsgüter die ihr speziell für Entwicklungsprojekte nutzt, können über ihre Abschreibung eingebracht werden. Was nicht geht: Materialkosten, Vertrieb, Marketing und alles was keine echte Entwicklungsarbeit ist.

Was zählt als innovativ / technisch-wissenschaftliche Risiken?

Ein technisch-wissenschaftliches Risiko liegt vor, wenn zu Projektbeginn nicht sicher ist, ob der geplante Lösungsansatz technisch oder wissenschaftlich überhaupt funktioniert. Entscheidend ist: Das Projekt kann trotz fachgerechter Planung scheitern oder muss auf einen anderen Lösungsweg umgestellt werden.

Auf den Punkt gebracht:
Ja, technisches Risiko: „Wir wissen nicht, ob der technische Wirkmechanismus unter realen Bedingungen funktioniert.“
Nein, kein technisches Risiko: „Wir wissen, wie es geht, aber es könnte länger dauern, teurer werden oder sich am Markt nicht durchsetzen.“

Ist die Forschungszulage für uns passender als ZIM oder andere Förderprogramme?

Ob Forschungszulage oder ein anderes Programm, hängt natürlich von eurem Vorhaben ab.
Aber als Faustregel gilt: Die Forschungszulage ist fast immer der erste Schritt, weil sie laufend und rückwirkend funktioniert und im Gegensatz zu Programmen wie ZIM ist die Forschungszulage branchenoffen, technologieoffen und nicht an feste Förderaufrufe gebunden. Viele Unternehmen profitieren davon, weil laufende Software-, Engineering-, KI- oder Produktentwicklungen rückwirkend förderfähig sein können.

ZIM lohnt sich zusätzlich, wenn ihr ein klar abgegrenztes Entwicklungsprojekt mit eigenem Budget plant und den Zuschuss direkt aufs Konto braucht statt als Steuergutschrift. Beide Programme schließen sich nicht aus.

In unserem Erstgespräch klären wir gemeinsam welche Kombination für euch am meisten herausholt.

Ab welcher Projektgröße lohnt sich die Forschungszulage?

Schon ab einem FuE-Mitarbeitenden / Entwickler lohnt sich die Forschungszulage und ist in den meisten Fällen deutlich mehr als erwartet. Eine Untergrenze gibt es gesetzlich nicht.

Besonders attraktiv wird die Förderung bei kontinuierlicher Softwareentwicklung, Produktinnovation oder technischen Verbesserungen über mehrere Monate hinweg. Entscheidend ist weniger die Unternehmensgröße als der tatsächliche Forschungs- und Entwicklungsanteil im Projekt. Wir machen in jedem Fall eine kurze kostenfreie Schätzung, und wenn es sich nicht lohnt, sagen wir das direkt.


Förderdetails & Finanzen

Informationen zu förderfähigen Kosten, steuerlichen Effekten und Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Förderprogrammen.
Welche Kostenarten zählen zur Bemessungsgrundlage?

Zur Bemessungsgrundlage der Forschungszulage zählen insbesondere:

  • Personalkosten interner FuE-Mitarbeitenden (Bruttolohn inklusive Arbeitgeberanteil)
  • Auftragsforschung (zu 60 % der externen FuE-Kosten)
  • bestimmte Eigenleistungen (Maschinen, Geräte, IT-Hardware die speziell für die FuE genutzt werden)
  • förderfähige Entwicklungsaufwendungen

Gerade bei Softwareentwicklung, KI-Projekten, technischen Innovationen oder industrieller Produktentwicklung entstehen häufig relevante förderfähige Kostenpositionen. Welche Kosten tatsächlich anerkannt werden, hängt von Projektstruktur und Dokumentation ab. Nicht förderfähig sind Materialkosten, Reisekosten, allgemeine IT-Infrastruktur ohne direkten FuE-Bezug sowie Vertriebs- und Marketingkosten.

Sind externe Dienstleistungen förderfähig?

Auftragsforschung ist förderfähig. Beauftragt ihr eine externe Dienstleistung, eine Hochschule oder eine Forschungseinrichtung mit FuE-Leistungen, fließt ein Teil dieser Kosten in die Bemessungsgrundlage ein. Wichtig: Der Dienstleistende muss eine echte FuE-Leistung erbringen! Nicht nur umsetzen, was ihr vorher vollständig spezifiziert habt. Die Abgrenzung ist entscheidend und wird von der BSFZ geprüft.

Ist die Forschungszulage mit anderen Förderprogrammen kombinierbar?

Ja, die Forschungszulage kann unter bestimmten Voraussetzungen mit weiteren Förderprogrammen kombiniert werden. Beispielsweise mit ZIM, Digitalbonus oder KMU-innovativ.

Die entscheidende Regel: Dieselbe Personalstunde darf nur in einem Programm abgerechnet werden. Sobald Kostenstellen sauber getrennt sind, ist die Kombination nicht nur erlaubt, sie ist die klügste Strategie. Gerade bei ZIM, regionalen Innovationsförderungen oder EU-Programmen ist eine strategische Abstimmung sinnvoll, um Förderpotenziale optimal auszuschöpfen. Wir planen die optimale Kombination und stellen sicher, dass keine Doppelförderung entsteht.

Ist die Forschungszulage steuerfrei?

Die Forschungszulage kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei beziehungsweise steuerlich besonders vorteilhaft wirken. Wie sich die Forschungszulage konkret auf die Steuerlast und die bilanzielle Behandlung auswirkt, hängt unter anderem von der Unternehmensform, der Gewinnsituation und der individuellen steuerlichen Struktur ab. Grundsätzlich wird die Forschungszulage mit der festgesetzten Einkommen- oder Körperschaftsteuer verrechnet. Die konkrete steuerliche Behandlung sollte jedoch immer gemeinsam mit der eigenen Steuerberatung oder Steuerbüro geprüft werden, um die bestmögliche Gestaltung und Einordnung sicherzustellen.*

Wann und wie wird die FZG ausgezahlt?

Die Auszahlung erfolgt nach:

  • erfolgreicher Bescheinigung des Projekts durch die BSFZ,
  • Beantragung beim Finanzamt,
  • Steuerfestsetzung.

In der Regel dauert der gesamte Prozess 3–6 Monate ab Einreichung. Die Forschungszulage wird entweder: mit Steuerzahlungen verrechnet oder direkt ausgezahlt.

Muss ich die Forschungszulage zurück zahlen?

Nein, klassisch sind Förderungen nicht rückzahlbare Zuschüsse vom Staat oder Fördergeber. Das ist die häufigste Form bei Innovationsförderungen.

Bei der Forschungszulage bekommst du bis zu 35 % deiner Personalkosten für F&E vom Finanzamt zurück. Das ist folglich ein steuerlicher Vorteil und bedarf ebenfalls KEINER Rückzahlung.

Zahlt mir das Finanzamt wirklich die Summe aus?

Ja, wenn die Zulage die Steuerschuld übersteigt, wird der Differenzbetrag direkt auf euer Konto ausgezahlt. Das ist kein Kredit, keine Verrechnung auf Raten, sondern eine echte Liquiditätsförderung. Auch Unternehmen im Verlustjahr bekommen den vollen Betrag. Das ist einer der größten Vorteile der Forschungszulage gegenüber anderen Programmen.


Antrag & Prozess

Wie der Antrag funktioniert, welche Fristen gelten und was im gesamten Förderprozess zu beachten ist.
Wie beantrage ich die Forschungszulage?

Der Antrag läuft in zwei Schritten, und der erste entscheidet über Erfolg oder Ablehnung.

Schritt 1: BSFZ-Bescheinigung Zuerst wird das FuE-Vorhaben bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eingereicht. Die prüft inhaltlich ob euer Projekt förderfähig ist. Hier scheitern die meisten Anträge. Nicht am Formular, sondern an der Vorhabenbeschreibung. Wer technische Unsicherheit, Stand der Technik und FuE-Schritte nicht präzise darstellt, bekommt eine Ablehnung.

Schritt 2: Steuerantrag über ELSTER Erst nach der BSFZ-Bestätigung folgt der Antrag beim Finanzamt über Mein ELSTER, frühestens nach Ablauf des Wirtschaftsjahres. Das Finanzamt erstattet den Betrag direkt oder verrechnet ihn mit der Steuerschuld. Beide Schritte sind laufend möglich, rückwirkend bis 2020. Wir übernehmen beide Schritte für euch. Du musst nur gegenlesen.

Kann man die Forschungszulage jährlich beantragen?

Ja! Das ist sogar der empfohlene Weg. Viele Unternehmen nutzen die Förderung dauerhaft als festen Bestandteil ihrer Innovationsfinanzierung. Die Forschungszulage ist ein laufendes Programm ohne Stichtag. Du stellst jedes Jahr nach Ablauf des Wirtschaftsjahres einen neuen Antrag für das abgelaufene Jahr. Je früher Du anfängst, desto mehr Jahre kannst Du kumulieren.

Welcher „Stand der Technik“ ist entscheidend — heute oder zum Beginn des Projekts?

Entscheidend ist der Stand der Technik zum Zeitpunkt des Projektstarts, nicht der heutige. Das ist ein wichtiger Punkt besonders bei rückwirkenden Anträgen: Was heute Standard ist, war vor drei Jahren vielleicht noch Forschung. Die Vorhabenbeschreibung muss deshalb den damaligen Wissensstand dokumentieren: was war bekannt, was war unklar, welche Methoden existierten bereits. Genau hier liegt die Kunst einer guten BSFZ-Beschreibung, und genau das übernehmen wir für euch.

Wann und wie wird die FZG ausgezahlt?

Die Auszahlung erfolgt nach:

  • erfolgreicher Bescheinigung des Projekts durch die BSFZ,
  • Beantragung beim Finanzamt,
  • Steuerfestsetzung.

In der Regel dauert der gesamte Prozess 3–6 Monate ab Einreichung. Die Forschungszulage wird entweder: mit Steuerzahlungen verrechnet oder direkt ausgezahlt.

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird oder Rückfragen kommen?

Rückfragen durch die Bescheinigungsstelle oder das Finanzamt sind im Prozess nicht ungewöhnlich und können strukturiert beantwortet werden. Sie sind sogar sehr hilfreich um den Antrag im nächsten Schritt bewilligt zu bekommen. Entscheidend ist eine saubere technische Argumentation und nachvollziehbare Projektdokumentation. Sollte ein Antrag teilweise oder vollständig abgelehnt werden, bestehen je nach Situation Möglichkeiten zur Nachbesserung, Ergänzung oder erneuten Bewertung der Projekte. Da wir erfolgsbasiert arbeiten, haben wir dasselbe Interesse wie ihr: ein bewilligter Antrag.


Zusammenarbeit mit uns

Wie eine Zusammenarbeit mit uns aussieht, wer in dem Prozess einbunden wird und was das kostet.
Wer sollte intern in den Prozess eingebunden werden?

Für einen erfolgreichen Antrag sollten sowohl technische als auch kaufmännische Ansprechpartner eingebunden werden. Typischerweise betrifft das:

  • Geschäftsführung
  • Entwicklungsleitung (CTO, Entwicklungsleiter oder Projektverantwortlicher)
  • Steuerberatung

Die technische Dokumentation der Entwicklungsarbeit ist besonders wichtig, da die Forschungszulage auf dem Innovations- und Unsicherheitsgrad der Projekte basiert.

Was kostet die Unterstützung und wie wird abgerechnet?

Unsere Unterstützung rund um die Förderung erfolgt transparent und abhängig vom gewünschten Leistungsumfang. Je nach Projektgröße, Komplexität und gewünschter Begleitung bieten wir unterschiedliche Modelle an. Von einer punktuellen Unterstützung bis zur vollständigen Betreuung des gesamten Förderprozesses.

In der Regel besteht die Vergütung aus einem überschaubaren Basishonorar sowie einer erfolgsbasierten Komponente. Dadurch bleiben die Einstiegskosten planbar und unsere Vergütung orientiert sich am tatsächlichen Fördererfolg.

Wichtig dabei: Wir begleiten Unternehmen nicht nur bei der Antragstellung, sondern bleiben bis zur finalen Bewilligung und Auszahlung der Forschungszulage an ihrer Seite. Dazu gehören auch die Unterstützung bei Rückfragen der Bescheinigungsstelle oder des Finanzamts sowie die laufende Abstimmung während des gesamten Prozesses.

Das Erstgespräch selbst ist kostenlos.

Was passiert, wenn wir bereits einen Fördermittelberater oder Steuerberater haben?

Bestehende Steuerberater oder Fördermittelberater können problemlos in den Prozess eingebunden werden. Viele Unternehmen nutzen die Forschungszulage als Ergänzung zu ihrer bestehenden Förderstrategie. Wir arbeiten regelmäßig parallel zu Steuerberatern. Die Forschungszulage ist ein sehr spezifisches Thema das viele Steuerberater nicht aktiv betreuen, weil es tiefes FuE-Wissen erfordert.

Wir übernehmen die BSFZ-Vorhabenbeschreibung und die inhaltliche Antragstellung, euer Steuerberater bleibt für den steuerlichen Teil zuständig. Eine Absprache am Anfang reicht, den Rest koordinieren wir.

Erfolgreiche Beantragungen der Forschungszulage
Lohnt sich das wirklich? Was andere Unternehmer über ihre Förderung und die Zusammenarbeit mit uns als Fördermittelberatung sagen.
Malte Stenzel, Geschäftsführer Protofy
„Bei consider funding trifft man auf echte Fördermittel-Expert*innen, die nicht nur beraten, sondern wirklich mitdenken. Der gesamte Prozess wurde strukturiert, transparent und zuverlässig begleitet. Vielen Dank an das gesamte Team!“
Pierre Pronchery, CEO Defora Networks GmbH
„Wir sind begeistert von der Förderung, die uns die Möglichkeit gibt, die Entwicklung von Netzwerkprotokollen und Betriebssystemkomponenten voranzutreiben, die den heutigen und zukünftigen Anforderungen an Sicherheit, Datenschutz und Mobilität gerecht werden“
pepper motion GmbH, Robert Reisenauer, Chief Sales Officer
“Diesen kompletten Prozess von Förderprojekt identifizieren, Förderrichtlinie verstehen, bis hin zum zweistufigen Verfahren, einstufigen Verfahren beherrscht consider it die Antragsformalitäten sehr gut. Das kann ich wirklich an der Stelle weiterempfehlen!”
KKT Holding GmbH, Dr. Sven Vogt, CEO und Gesellschafter
“Ich würde mich als Förderexperte einstufen und hätte trotzdem gesagt, ‘ich mach das nicht’, weil ich die Zeit nicht aufbringen kann. Deshalb war es umso wichtiger mit euch zusammen zu arbeiten. So hat es sich wirklich ganz schnell realisiert.”
OFM Studios GmbH, Mike Dokter, CEO und Gesellschafter
“Ohne Unterstützung hätte ich diesen Förderantrag nie gestellt. Ich habe selbst dabei viel gelernt, das hat sich gut angefühlt und ich habe anstatt Frust bei so einer bürokratischen Sache auch Spaß gehabt in der Zusammenarbeit.”

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    *Disclaimer: consider funding begleitet Unternehmen bei der wirtschaftlichen Einordnung, Strukturierung und Beantragung der Forschungszulage und Förderfähigkeit von Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Steuer- oder rechtsberatende Leistungen werden nicht erbracht. Für steuerliche, rechtliche oder bilanzielle Fragestellungen sollte eine Steuerberatung oder entsprechend qualifizierte Fachberatung hinzugezogen werden.